SAFP hat dazu beigetragen, dass nun eine Entscheidung zur Frage, ob einseitige Vertragsverlängerungsoptionen gültig sind oder nicht, vorliegt.
Die Qualifikationskommission der SFL hat nun die entsprechende Rechtsauffassung von SAFP bestätigt und einseitige Vertragsverlängerungsoptionen auch im Rahmen der Reglemente des SFL als ungültig bezeichnet.
SAFP Präsident Dr. Lucien W. Valloni, der den Spieler vertreten hat führt aus: “Es ist wichtig, dass wir die von uns vertretene Rechtsauffassung nun in einem Entscheid der Qualifikationskommission bestätigt sehen. Das Reglement der SFL ist nun im Sinne des zwingenden staatlichen Schweizer Rechts ausgelegt worden, so dass nun feststeht, dass einseitige Vertragsverlängerungsoptionen auch im Schweizer Profifussball nicht gültig sind. Diese Entscheidung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft Klarheit.”