SAFP ist mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Angelegenheit Oliver Bernard einverstanden

Der Europäische Gerichtshof hat in der Angelegenheit Oliver Bernard eine wichtige Entscheidung erlassen, welche wichtige Konsequenzen für die Zahlungen an Klubs für das Training von jungen Spielern hat. Nationale Regelungen, bei welchen die Entschädigungen höher als die aktuellen Trainingskosten sind, können aufgrund dieses Urteils nicht mehr durchgesetzt werden. 

Oliver Bernard

Bis im Jahr 2000 spielte Olivier Bernard für Olympique Lyon im Rahmen eines Jugendvertrages. Der zwanzig Jahre alte Verteidiger unterzeichnete danach seinen ersten Profivertrag mit Newcastle United. Allerdings hätte er unter dem französischen System seinen ersten Profivertrag mit Olympique Lyon unterzeichnen sollen, weil dieser Klub ihn trainierte. 
Seit jenem Zeitpunkt ist dieser Fall zu einem langwierigen Rechtsstreit geworden. Am 16 März 2010 hat der Europäische Gerichtshof seine Endentscheidung bekanntgegeben, welche weitreichende Konsequenzen für das Entschädigungssystem bei Clubwechseln junger Spieler haben wird. 
Obschon das Gericht die Ansicht vertrat, dass die französischen Regeln im Konflikt mit dem Prinzip der Personenfreizügigkeit der Arbeitnehmer stehe, entschied der Gerichtshof, dass solche Regeln zulässig sein können, wenn sie dem höher einzustufende Ziel, nämlich dem Schutz des Juniorenausbildungssystems dienen. 
Gleichwohl entschied der Gerichtshof jedoch, dass die Entschädigung, welche Lyon einforderte (nämlich das gesamte Gehalt des dem Spieler offerierten Vertrages) nicht verhältnismässig sei. The zu zahlende Entschädigung dürfe sich nur auf die tatsächlichen Trainingskosten, welche der Klub in den Spieler investierte, beziehen. 
SAFP Präsident Lucien Valloni: ‘Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist wichtig und zeigt einmal mehr klar auf, dass letztlich auch die in der Schweiz domizilierten internationalen Organisationen wie etwa beispielsweise das IOC, die FIFA, die UEFA und etwa die WADA das (EU-)Recht zu beachten haben, wenn sie ihre Regeln mit europaweiter Geltung erlassen. Der vorliegende Fall hat deshalb nicht nur Wirkungen in Frankreich sondern in allen Ländern, in denen ein System in Kraft steht, welches Entschädigungszahlungen bei einem Klubwechsel vorsieht, die die effektiven Trainingskosten übersteigen. SAFP teilt im Ergebnis die Ansicht des Europäischen Gerichtshofes in dieser Angelegenheit.” 

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