Angesichts des jüngsten Vorfalls in der Angelegenheit FC Wohlen ist es angezeigt, das SAFP die Spieler auf die Risiken bei Doppelverträgen hinweist.
Angesichts der jüngsten Vorfälle aber auch aufgrund von bisherigen Erfahrungen in der Fussballbranche weltweit führt SAFP Präsident Dr. Lucien W. Valloni aus:
“Die Spielervereinigung SAFP kann den Spielern nur davon abraten, zwei Arbeitsverträge zu unterzeichnen.
Die Spieler sollten dem Druck eines Vereins, der solches wünscht, nicht nachgeben.
Das Problem ist nämlich, dass die Unterzeichnung zweier Arbeitsverträge strafrechtlich relevant sein könnte, wenn damit die Sozialabgaben und/oder Steuern umgangen werden oder der zweite Vertrag anderen Zielen, wie etwa der Erlangung einer Arbeitsbewilligung dienen soll.
Der Spieler darf nicht Hand zu solchen Machenschaften bieten, auch wenn er dringend auf eine Arbeitsstelle angewiesen ist.
Abgesehen von der Teilnahme an einem allfälligen Betrug und/oder einer Urkundenfälschung ist bei Vorliegen zweier Verträge dann im Nachhinein auch immer nicht ganz klar, welcher Vertrag nun den tatsächlichen Willen der Parteien enthält.
Unklar bleibt auch, ob der Klub den einen oder anderen Vertrag für eine bestimmte, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch nicht genau vorhersehbare Art und Weise nutzt, welche dem Spieler schaden kann.
Falls der Spieler zur Unterzeichnung zweier Verträge angehalten wird, ist es jedenfalls ratsam SAFP zu kontaktieren, damit die Angelegenheit einer genaueren Prüfung unterzogen werden kann. Den SAFP Mitgliedern steht eine solche Prüfung kostenlos zur Verfügung.”