SAFP Präsident Dr. Lucien Valloni zur neuen ab 1. Mai 2015 geltenden FIFA TPO (Third
Party Ownership) Regelung:
“Die FIFA ist dem Beispiel von England¨ Frankreich und Polen gefolgt und hat die Beteiligung
an wirtschaftlichen Spielerrechten verboten.
Weder Vereine noch Spieler dürfen mit einer Drittpartei einen Vertrag abschliessen, der einer
Drittpartei einen gänzlichen oder partiellen Anspruch auf eine Entschädigung, die bei einem
künftigen Transfer eines Spielers von einem Verein zu einem anderen fällig wird, oder
beliebige Rechte im Zusammenhang mit einem künftigen Transfer gewährt.
Ziel der neuen FIFA Regeln ist die Vermeidung von Einfluss von Drittpartein, meist
Investorengruppen auf Spieler und Klubs. Die FIFA hat mit dieser etwas überraschend schnell
eingeführten Regelung die Notbremse gezogen, um den in den letzten Jahren sprunghaft
angestiegenen Spielerfonds Einhalt zu gebieten. Mehr und mehr haben diese
Investmentgesellschaften die Kontrolle über die Spieler und Klubs ausgeübt, und zwar über
strikte Verträge, welche klar darauf ausgerichtet waren, die Spieler innerhalb eines
bestehenden Vertrages gewinnbringend zu transferieren. Bestes Beispiel ist der Fall der
beiden Spieler Tevez und Mascherano welche in der Premier League spielten und deren
Rechteinhaber bestimmten, wo diese Spieler zu spielen hatten.
Mit den neuen FIFA Regelungen zu TPO ist dies nun nicht mehr möglich. Dritte, d.h. alle,
ausser die an einem Transfer beteiligten Klubs, dürfen keine wirtschaftlichen Beteiligungen an
Transfererlösen mehr eingeräumt werden.
Das von der FIFA verfolgte Ziel, nämlich das Verbot von Dritteinflüssen auf das Spiel, die
Spieler und die Klubs ist grundsätzlich zu unterstützen.
Die von der FIFA eingeführte TPO Norm ist aber zu eng gefasst worden. Nach dieser
Regelung dürfen nämlich selbst Spieler mit Bezug auf ihren eigenen Transfer von einem Klub
zu einem anderen Klub keine finanziellen Beteiligungen mehr am eigenen Transfer
eingeräumt werden. Das ist absurd und stossend zugleich.
SAFP kann diesen neuen FIFA TPO Bestimmungen deshalb in dieser Hinsicht nicht
zustimmen.”
For further information please contact:
RA Dr. Lucien W. Valloni, SAFP President, Bellerivestr. 201, 8034 Zürich,
Mobile: 41 (0)76 388 09 90 www.safp.ch