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CAS-Entscheidung: Andy Webster ist der neue “Bosman”
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27/05/2014

Die Weltspielervereinigung FIFPro und auch SAFP begrüssen den heutigen CAS-Entscheid in der Angelegenheit Andy Webster. Das CAS hat eine Entscheidung der FIFA Dispute Resolution Chamber (DRC) teilweise bestätigt. Der Sportgerichtshof entschied, dass Andy Webster seinen noch laufenden Vertrag mit Heart of Midlothian nach seinen dritten Jahr seines zweiten Vertrages mit dem Klub kündigen konnte, nachdem er von seinem Club aus dem ersten Team ausgeschlossen wurde.

Diese Entscheidung bedeutet, dass auf der ganzen Welt professionelle Fussballer den Arbeitsvertrag nach einer Schutzperiode von maximal drei Jahren beenden können, ohne sportliche Sanktionen fürchten zu müssen. Mit jedem neu abgeschlossenen Vertrag beginnt wieder eine neue Schutzperiode, und zwar auch bei einem zweiten Vertrag bei demselben Klub. 
Die schottische Spielervereinigung PFA Schottland unterstützte Andy Webster vom ersten Tag an und vertrat ihn im Verfahren vor der FIFA DRC und vor CAS in enger Kooperation mit der Rechtsabteilung der FIFPro und dem Rechtsvertreter des neuen Klubs on Andy Webster Wigan Athletic. 
Kompensation 
Wenn ein Vertrag durch einen Spieler nach Ablauf der Schutzperiode gekündigt wird, ist der Klub berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen. Im Webster Fall konnten sich die Parteien nicht über die Kriterien für die Bestimmung dieser Entschädigung einigen. FIFPro Pressesprecher Tony Higgins führte aus: „Mit dieser Entscheidung ist klar, welche Entschädigung ein Klub von einem Spieler erwarten kann.“ 
Gemäss der Vereinbarung zwischen der FIFA und der Europäischen Kommission von 2001, im Nachgang zum Bosman Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 1995 konnte diese Entschädigung nicht mehr länger eine Transferentschädigung sein, weil das Transfersystem durch das Bosman-Urteil aufgehoben worden ist. Von da an war der Vertrag zwischen einem Klub und einem Spieler durch Arbeitsrecht bestimmt, und zwar unter Berücksichtigung der spezifitäten des Sports. 
Die FIFA Bestimmungen über den Status und Transfer von Spielern enthalten bestimmte Kriterien, die für die DRC für die Bestimmung der Entschädigung massgebend sein sollen. Das wesentlichste Element ist der Restwert des Spielervertrages. Gemäss FIFPro sollte dies in der Tat das einzige relevante Element sein und genau dies wurde nun vom CAS bestätigt. In der angefochtenen Verfügung war die FIFA DRC der Ansicht, dass einige andere Elemente für die Bestimmung der Entschädigung auch massgebend sein sollen, wie etwa der amortisierte Wert, der für eine Transferentschädigung an einen anderen Klub bezahlt wurde oder etwa die Zeit, in der der Spieler beim Klub war und der Wert des ersten Jahres des neuen Vertrages des Spielers. Alle diese Elemente wurden nun vom CAS als nicht massgebend erachtet. 
Restwert des Spielervertrages 
Um den Restwert eines Spielervertrages zu bestimmen hat das CAS nur das Basissalär, ohne Bonus und Prämien etc. berücksichtigt. Das bedeutete im konkreten Fall, dass die Entschädigung, welche Andy Webster seinem alten Arbeitgeber zu bezahlen hatte GBP 150’000 und nicht wie die FIFA DRC bestimmte, GBP 650’000 und auch nicht wie Hearts vor beiden Instanzen forderte GBP 5 Mio. betrug. Das CAS befand, dass keine ökonomischen, moralischen oder juristischen Begründungen für einen Klub bestehen, um in der Lage zu sein, den Marktwert eines Spielers als entgangenen Gewinn einzufordern. 
Revolution in der Finanzbuchhaltung der Klubs 
Das CAS entschied auch, dass es keinen Grund gebe, einen Teil der von Hearts an den früheren Klub Arbroath bezahlten Transferentschädigung in die Entschädigung miteinzubeziehen, weil der zu entscheidende Fall sich eben nur auf den Vertrag zwischen Webster und Hearts bezieht. Das bedeutet, dass der Klub eine Transferentschädigung über den Zeitraum eines Vertrages (hier des ersten Vertrages) abzuschreiben hat. Ein neuer Vertrag bedeutet eine neue Schutzperiode aber gleichzeitig auch das Ende der Berechnung einer allfällige bezahlten Transferentschädigung in einer Berechnung einer Entschädigung. Fraser Wishart, der Generalsekretär von PFA Schottland meinte: „Das wird eine Revolution in der Finanzbuchhaltung professioneller Klubs auf der ganzen Welt bedeuten.“ 
FIFPro Anwalt Wil van Megen kommentiert: “Diese Entscheidung steht in vollem Einklang mit den FIFA-Regeln und der FIFA-EU-Vereinbarung. Sie respektiert Arbeitsrecht aber auch die spezifitäten des Sports. Es ist eine weitere Normalisierung in der Beziehung zwischen professionellen Fussballern und Klubs. Von nun an ist der Fussballmarkt transparenter und jede Partei wird nun wissen, wo sie nach Ablauf der Schutzperiode steht.“ 
Wishart: ‘Zwölf Jahre nach Bosman ist dies eine neue bahnbrechende Entscheidung, welche den Spielern ermöglicht, von einer grösseren Arbeitsfreiheit zu profitieren.” 
SAFP Präsiden Valloni: “Wir haben diesen Präzedenzfall aufmerksam verfolgt und die Position des Spielers unterstützt. Diese CAS-Entscheidung macht klar, dass Spieler nach Ablauf der Schutzperiode auch aus einem langjährigen Arbeitsvertrag unter klaren Bedingungen aussteigen können. Die Freiheiten der Spieler den Klub zu wechseln werden dadurch geschützt und insbesondere dann, wenn die sportliche Situation für den Spieler unbefriedigend wird, erscheint diese Kündigungsmöglichkeit sinnvoll, wenn der Klub nicht von sich aus Hand für eine Vertragsauflösung bietet. Gleichzeitig wird die Macht der Klubs, die Spieler mit langfristigen Verträgen für allfällige Weitertransfers zu sichern, reduziert.”

 

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